Eine besorgte Branche trotz ihres Schutzes durch das EU-Recht
Laut Charles Morel, dem Vorsitzenden der Union des Professionnels du CBD, ist der Grund dafür, dass in Frankreich ein derartiger Geist der Rebellion und des Widerstands entstanden ist, in erster Linie der möglicherweise rechtswidrige Charakter des betreffenden Erlasses. Die Akteure des Hanfsektors fühlen sich betrogen und ihre florierenden Geschäfte bedroht. Dennoch wundert sich Guillaume Carton, Besitzer von neun Läden in der Bretagne, über diese Panik, da er weiß, dass der Gerichtshof der Europäischen Union das Verbot von CBD in Frankreich bereits im Namen des Grundsatzes des freien Warenverkehrs für rechtswidrig erklärt hatte und auch darauf hingewiesen hatte, dass CBD, da es keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hat, im Gegensatz zu THC nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann.
Gute Nachrichten vom Verfassungsrat: CBD ist ausgenommen
Der Antrag der Hanffachleute wurde am Freitag, den 7. Januar 2022, vom Verfassungsrat leider abgelehnt. Für ihn ist nämlich der Artikel über die Kategorisierung von Betäubungsmitteln im Gesetzbuch über die öffentliche Gesundheit vollkommen konform. Allerdings ist noch nichts verloren, da er auch auf die Kriterien für die Definition eines Betäubungsmittels zurückkam und klarstellte, dass CBD-Produkte - einschließlich Blätter und Blüten - nicht unter diese Klassifizierung fallen. Dies ist ein Grund zur Freude für die Fachleute auf diesem Gebiet! Die Richter dieser hohen Institution sind der Ansicht, dass sich der Begriff "Betäubungsmittel" auf psychotrope Substanzen bezieht, die sich durch ein Abhängigkeitsrisiko und das Vorhandensein gesundheitsschädlicher Wirkungen auszeichnen.
Zur Erinnerung: Die Union des Professionnels du CBD hatte am 1. Januar 2022, dem Tag nach der unglücklichen Entscheidung, beim Staatsrat eine einstweilige Verfügung gegen die Freiheit eingereicht, um die Aussetzung des Erlasses zum Verbot des Verkaufs von Hanfblüten und -blättern zu erreichen. Ziel ist es, diesen für nichtig erklären zu lassen. Die Entscheidung wird für kommenden Freitag, den 14. Januar 2022, erwartet. Da die Branche beschlossen hat, keine halben Sachen zu machen, hat sie auch eine Petition im Internet gegen den Regierungserlass gestartet.