Erste Bestellung > 59€ 💲 -20% mit Code "WELCOME"
Müssen Sie Giftstoffe eliminieren und Ihrem Körper einen Schub geben? Entscheiden Sie sich also für diesen Tee voller Superfoods und CBD (Cannabidiol). 🌿
Zertifiziert aus biologischem Anbau, besonders empfehlenswert für Sportler, die Energie brauchen oder entgiften möchten. 💪
Der Hauptbestandteil ist 65 % grüner Tee. Besonders reich an Antioxidantien hilft es, vorzeitiger Hautalterung entgegenzuwirken. Es hat eine entwässernde Wirkung, die zur Ausscheidung von Giftstoffen beiträgt, sowie eine fettverbrennende Wirkung. 💪
Die 20 % CBD, ein aus der Hanfpflanze gewonnenes Molekül, sorgt für eine beruhigende Wirkung und bekämpft allgemein Stress. Vor einem Sportereignis kann CBD sein wirksam bei der Entspannung des Nervensystems. 🙌
Die 5 % Moringa-Blätter bieten Unterstützung für das Immunsystem und helfen gleichzeitig, Giftstoffe auszuscheiden. Matcha-Tee, der mit 3% vorhanden ist, gilt als Superfood. Es hilft nicht nur Giftstoffe zu beseitigen, sondern bekämpft auch Cholesterin.
Dieser Tee enthält auch Weizengras, Maca, Chiasamen und Spirulina, Supernahrungsmittel, die reich an Vitaminen und Antioxidantien sind.🌿
Dieser Tee kann zu jeder Tageszeit getrunken werden. Es wird zubereitet, indem 2 bis 3 Teelöffel des Präparats in eine Tasse kochendes Wasser gegeben werden.
Gut zu wissen: Matcha-Tee hat einen kräftigen Geschmack. Wenn Sie es nicht wissen, beginnen Sie mit dem Aufgießen mit einem Löffel und stellen Sie es dann nach Ihrem Geschmack ein. 🌿
Die Zugabe einer fetthaltigen Substanz, wie Pflanzenöl oder Milch, ermöglicht eine bessere Aufnahme von CBD durch den Körper. Letzteres wird in Deutschland biologisch angebaut und geerntet. Dieser Tee enthält kein THC, das Hanfmolekül mit psychotroper Wirkung.
Dieser Tee wird nicht für schwangere und stillende Frauen empfohlen und ist nicht für Kinder geeignet. 🚫
Unser CBD-Sortiment unterliegt strengen Kontrollen, um die höchsten Qualitätsstandards zu erfüllen. Alle unsere Produkte haben einen THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) von 0% oder weniger als 0,3% gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (Europäisches Dekret Nr. 639-2014 und Europäische Verordnung Nr. 1307/2013).